Feierliche Ehrung langjähriger SPD-Mitglieder

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Samstag, den 19. September 2026, um 12:00 Uhr lädt die SPD Pfinztal zur feierlichen Ehrung ihrer langjährigen Mitglieder in den Selmnitzsaal (Karlsruher Straße 84) ein. Wir möchten damit Menschen Danke sagen, die unserer Partei über viele Jahre verbunden geblieben sind und sich mit ihrem Engagement für unsere Gemeinschaft einsetzen.

Für diesen besonderen Anlass freuen wir uns sehr, Alexander Schweitzer, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz a.D. und stellvertretenden SPD- Bundesvorsitzenden, als Festredner begrüßen zu dürfen. Auch der Bundestagsabgeordnete Parsa Marvi und die Landtagsabgeordnete Annkathrin Wulff werden zu Gast sein und ihre Arbeit beleuchten.

Eine solche Veranstaltung möchten wir jedoch nicht nur im Kreise unserer Mitglieder begehen. Wir möchten sie zum Anlass nehmen, auch unsere Nachbarinnen und Nachbarn herzlich einzuladen. Denn Politik lebt vom persönlichen Austausch, von der Begegnung vor Ort und dem Einsatz für die Menschen, die unsere Gemeinde ausmachen und lebenswert machen; unabhängig davon, ob man einer Partei angehört oder nicht.

Wir freuen uns deshalb auf einen festlichen Mittag, auf schöne Begegnungen und auf die Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen. Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt.

Um eine kurze Rückmeldung an vorstand@spd-pfinztal.de wären wir sehr verbunden.

Wir freuen uns, Sie am 19. September begrüßen zu dürfen.

 

Geplantes Naturschutzgebiet Hohwiesen

Nach den konträren Aussagen im Amtsblattartikel der CDU-Fraktion vor zwei Wochen, dem der ULiP vor einer Woche und dem offenen Brief des BUND Pfinztal an die CDU haben wir als Fraktion SPD/ULiP inzwischen den Versuch unternommen, die Aussagen einem „Faktencheck“ zu unterziehen, wie dies heutzutage ja gerne gemacht wird: 
Fakt ist nach unserer sicheren Kenntnis, dass jedwede Untersuchungen zwecks Ausweisung eines Naturschutzgebietes vom Regierungspräsidium – und nicht von der Gemeinde – gemacht (und finanziert) werden und dass alle notwendigen Untersuchungsergebnisse für das geplante Gebiet rund um die Edergrube seit Jahren vorliegen; das Regierungspräsidium hat schon 2013 eine Würdigung für das Gebiet verfasst und diese 2022 noch etwas aktualisiert. Der Gemeinde sind hierzu keine Kosten entstanden.

Fakt ist nach unserer Kenntnis auch, dass beim Erwerb der aus dem alten Bebauungsplan herauszunehmenden Flächen durch die Gemeinde Fördergelder aus Naturschutzmitteln in Aussicht gestellt und beantragt wurden. Hierzu bitten wir jetzt die Gemeindeverwaltung um Auskunft, ob tatsächlich Fördergelder geflossen sind – wenn ja wie viele – und ob Rückforderungen zu erwarten sind.

Fakt ist außerdem, dass die Erreichbarkeit zwischen Berghausen und Söllingen auch im Falle einer (extrem seltenen, in den vergangenen Jahrzehnten nie vorgekommenen) Vollsperrung der B 10 durch die vorhandene Straßenführung hinreichend gegeben ist, jedenfalls deutlich besser als die Erreichbarkeit zwischen Söllingen und Kleinsteinbach. Ein Ausbau der Verbindung Reetzstraße – Am Stadion würde nur zu mehr Verkehr an Bildungszentrum und Kita entlang und durch die ohnehin kritische Straße "Am Bahnhofsplatz" führen.

Fazit: Die Aussagen von CDU/Bürgerliste sind für uns nicht nachvollziehbar.

 

Gemeinderat lehnt Katzenschutzverordnung knapp ab

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats wurde der Antrag der SPD-Fraktion (aus dem Jahr 2024!) zur Einführung einer Katzenschutzverordnung beraten. Ziel war es, das Tierleid bei freilaufenden und herrenlosen Katzen wirksam zu reduzieren und eine nachhaltige kommunale Lösung für den Tierschutz zu schaffen.

Die SPD hatte vorgeschlagen, eine verpflichtende Kastrationsregelung, Kennzeichnungs- und Registrationspflicht für Freigängerkatzen einzuführen.  Hintergrund ist die weiterhin bestehende Zahl unkontrolliert lebender Katzen im Gemeindegebiet sowie die zunehmende Belastung ehrenamtlicher Tierschutzstrukturen, die die Versorgung kaum noch leisten können.

„Der Schutz von Tieren ist kommunale Aufgabe“, so die SPD/UliP-Fraktion. Eine Katzenschutzverordnung ist ein bewährtes Instrument, das bereits in anderen Kommunen erfolgreich angewendet wird, um Tierleid zu verhindern und langfristig auch die Tierheime und ehrenamtlichen Tierschützer zu entlasten. Ganz deutlich hat sich der Tierschutzverein Karlsruhe für die Einführung ausgesprochen. Der Verein, der die Aufgabe der Versorgung von herrenlosen Katzen der Gemeinde bislang abgenommen hat, kann dies in Zukunft aus personellen und finanziellen Gründen ohne klare Rechtsgrundlage nicht mehr tun.

Im Gemeinderat fand unser Antrag jedoch keine Mehrheit. Die Vorlage wurde knapp mit Unterstützung der Stimme der Bürgermeisterin abgelehnt.

Die SPD/UliP ist enttäuscht über das Ergebnis, betont jedoch, dass das Problem damit nicht gelöst ist: 

Die Situation freilebender Katzen und die Überlastung der Tierschutzvereine bleiben bestehen und werden die Kommune weiterhin beschäftigen.

Wir werden das Thema weiterhin politisch begleiten und erneut in die Beratung einbringen.

 

Vorhaben Schnellermühle: Was ist aus den vorgestellten Plänen geworden?

Schnellermühle - Und was davon übrig ist

Auf Antrag von SPD/UliP und Grünen/Linke wurden die Entwicklungen beim Vorhaben Schnellermühle in der letzten Gemeinderatssitzung öffentlich behandelt.

Gegenüber den ursprünglich vorgestellten Plänen und dem daraus folgenden Durchführungsvertrag ist zum einen das Mühlengebäude inzwischen nahezu komplett abgerissen und zum anderen hat sich das Konzept der Event-Gastronomie gravierend geändert. 

Deshalb haben SPD und UliP folgende weitere Anträge gestellt:

1. Das Mühlengebäude soll wieder hergestellt werden. Die Wiederherstellung soll sich entsprechend den Festlegungen des bestehenden Durchführungsvertrages an der ursprünglichen historischen Ausführung des Gebäudes orientieren. Das Mühlengebäude stellt einen wichtigen Bestandteil der örtlichen Geschichte und Identität dar. Der Durchführungsvertrag bildet eine verbindliche Grundlage für die Entwicklung des Areals. Die darin enthaltenen Verpflichtungen zum Erhalt des Gebäudes müssen eingehalten werden.

2. Die AB-Gemeinde stellt bei der Nutzung der Gebäude auf dem von ihr gekauften Grundstück sicher, dass ein dauerhafter und verlässlicher Restaurantbetrieb gewährleistet wird. Der Betreiber soll verpflichtet werden, das Restaurant an mindestens vier Tagen pro Woche zu öffnen und im Rahmen des regulären Restaurantbetriebs sowohl mittags als auch abends warme Speisen anzubieten. Ein gastronomisches Angebot erfüllt eine wichtige Funktion für das gesellschaftliche Leben in unserer Gemeinde. Ein Restaurant lebt von Verlässlichkeit und regelmäßigen Öffnungszeiten. Diese Verlässlichkeit wurde in vielen Gesprächen und im Durchführungsvertrag zugesagt. Ein eingeschränkter, nur gelegentlich oder zu bestimmten Anlässen stattfindender Betrieb wird dieser Funktion nicht gerecht.

 

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