Der Mindestlohn gilt!

Veröffentlicht am 29.01.2015 in Bundespolitik

Seit Anfang Januar gibt es den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Das ist gut, weil es Armutslöhne von sechs Euro oder weniger künftig nicht mehr geben wird. Manchen Arbeitgebern gefällt das nicht. Sie wollen schon jetzt Korrekturen erzwingen – und Teile der Union machen mit. Diese sollten sich erinnern: CDU und SPD haben das Gesetz gemeinsam im Bundestag beschlossen und das gilt. Einen Rückzieher wird es mit der SPD nicht geben.

Damit der Mindestlohn nicht unterlaufen wird, muss es wirksame Kontrollen geben. Dafür werden in Zukunft über 1.000 zusätzliche Zollbeamte sorgen. Das ist auch notwendig, denn manche Arbeitgeber versuchen, den Mindestlohn durch Tricks zu drücken: Sie lassen ihre Beschäftigten mehr arbeiten, als vertraglich vereinbart – bezahlen das aber nicht. In einigen Bereichen muss man genauer hinsehen. Das belegen auch die Erfahrungen im europäischen Ausland. Branchen, die besonders anfällig für Schwarzarbeit sind, haben jetzt besondere Berichtspflichten. Für ihre Beschäftigten, die weniger als 2958 Euro verdienen, müssen sie in der Regel Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit aufführen.Das betrifft Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführt sind: zum Beispiel das Bau- und Gebäudereinigungsgewerbe, das Gaststättengewerbe, Speditionen und Logistik und die Fleischwirtschaft. Und das betrifft auch Minijobs generell. "Der Mindestlohn ist gerecht. Die SPD sorgt dafür, dass niemand schummelt", so die Mitglieder der SPD Kleinsteinbach in ihrer letzten Sitzung.

 

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