Anrufer von 0180-Servicediensten und 0900-Premiumdiensten werden ordentlich zur Kasse gebeten – und das schon während der Warteschleife. Sie zahlen oft alleine für die Wartezeit zweistellige Eurobeträge. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich unter anderem dafür ein, dass bei kostenpflichtigen Servicenummern die Leistung erst beginnen soll, wenn das Anliegen tatsächlich bearbeitet wird.
Darüber hinaus fordert die SPD mehr Rechte für die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Umzug und Anbieterwechsel. Kunden sollen ihre Mobilfunknummer bei einem Anbieterwechsel unabhängig vom bereits bestehenden Vertrag mitnehmen dürfen. Für alle Grunddienste muss eine Tarifvariante mit einer maximalen Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten eingeführt werden.
Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb soll nach den Vorstellungen der SPD-Bundestagsfraktion geändert werden. Die Einwilligung in Telefonwerbung soll stets einer gesonderten Erklärung in Textform bedürfen. Ein Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf dabei nicht ausreichen. Das Bußgeld bei Verstößen soll von 50.000 € auf 250.000 € erhöht werden.
Zur Bekämpfung von Kostenfallen im Internet setzt die SPD auf die „Button-Lösung“. Demnach werden im Internet geschlossene Verträge erst dann wirksam, wenn der Verbraucher mit einem separaten zweiten „Klick“ auf eine deutlich sichtbare Schaltfläche bestätigt hat, dass er von der Kostenpflichtigkeit der Leistung Kenntnis genommen hat.
Diese erheblichen Verbesserungen im Verbraucherschutz werden nicht nur von den SPD-Frauen, sondern auch von ihren männlichen Mitstreitern sehr begrüßt. Doch leider bleiben sie vorerst noch „Zukunftsmusik“, weil die schwarz-gelbe Bundesregierung den entsprechenden Entwurf der SPD-Bundestagsfraktion bisher abgelehnt hat. Die SPD setzt sich aber weiterhin dafür ein, dass er erneut auf die Tagesordnung im Deutschen Bundestag kommt und die „Telefon-Abzocke“ bald ein Ende hat.