Mit dem Gesetzentwurf zur Tarifeinheit, den Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auf den Weg gebracht hat, will die SPD verhindern, dass es in einem Betrieb konkurrierende Tarifverträge für dieselbe Beschäftigtengruppe gibt. Gibt es in einem Betrieb mehrere Gewerkschaften, sollen "Tarifkollisionen" vorrangig im Konsens gelöst werden. Mit der Tarifeinheit ("Ein Betrieb – ein Tarifvertrag") hat Deutschland jahrzehntelang gute Erfahrungen gemacht – bis das Bundesarbeitsgericht 2010 seine Rechtsprechung änderte. Das neue Gesetz fördert die friedliche Lösung von Tarifkonflikten in Betrieben, in denen zwei oder mehr Gewerkschaften Tarifverträge für die gleichen Beschäftigten aushandeln wollen. Damit werden Anreize, Belegschaften zu spalten und die Tariflandschaft zu zersplittern, verhindert. So wird die bewährte deutsche Sozialpartnerschaft und Tarifautonomie gestärkt.
Das Tarifeinheitsgesetz regelt, dass Gewerkschaften sich eigenverantwortlich abstimmen. Gelingen einvernehmliche Lösungen nicht, gilt: Gibt es in einem Betrieb konkurrierende Tarifverträge, ist der Tarifvertrag der Gewerkschaft anzuwenden, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. So wird sichergestellt, dass der Tarifvertrag mit der größten Akzeptanz gilt. Das Mehrheitsprinzip gibt zugleich Raum für den Wettbewerb von Gewerkschaften. Das Streikrecht bleibt durch das Gesetz unangetastet. Als Grundrecht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darf das Streikrecht weder eingeschränkt noch in Frage gestellt werden. Mit dem neuen Gesetz bleiben auch die Rechte kleinerer Gewerkschaften gewahrt. Sie müssen zu den Tarifverhandlungen gehört werden und können sich den ausgehandelten Tarifen anschließen. "Mit dem Tarifeinheitsgesetz stärkt die SPD die Tarifautonomie und die Solidarität aller Beschäftigen in einem Betrieb.", so die SPD-Mitglieder bei ihrem letzten Treffen in Berghausen.