Beseitigung des Bahnübergangs Kleinsteinbach

Veröffentlicht am 05.11.2014 in Kommunalpolitik

Gemeinderat Reiner Kunzmann informierte die Mitglieder­versammlung über die Beratungen zum Bahnübergang. Das Eisenbahnkreuzungsgesetz verpflichtet die Kommunen zur Beseitigung von Bahnübergängen, wenn es die Sicherheit erfordert. Dieses Erfordernis traf uns am 27.7.2006 mit dem Busunfall. Seitdem forderte die Bahn eine Änderung oder Beseitigung des Bahnübergangs. Änderung bedeutet Verbreiterung des Bahnübergangs einhergehend mit Grundstücksenteignung oder einer Versetzung des Bahnhofs mit erheblichen Kosten und Nachteilen für die Bevölkerung. Sie hätten bei dem dann wieder zugelassenen Schnellverkehr viel zu lange Schließzeiten. Nach Ansicht der SPD hätten diese Lösungen das Überqueren bei geschlossener Schranke noch weiter provoziert. Ortschaftsrat und die große Mehrheit des Gemeinderates, mit 100% SPD-Beteiligung, stemmten sich gegen diese unzumutbaren Lösungen und stimmten dagegen. Ein Durchbruch gelang im Ortschaftsrat am 06.07.11, stellte doch ein von der Bahn eingesetzter Planer eine Lösung vor, die erstmals unsere Erwartungen erfüllte. Eine lichtdurchflutete, sich öffnende weitläufige Unter­führung, 5,50 m breit, mit Fahrstühlen und so lang, dass ein 3. Gleis nach Remchingen möglich bleibt.

Leider platzte diese gute Lösung mit einem Personal­wechsel bei der Bahn. Wollten wir diese „Komfortlösung“ haben, müsste die Kommune nun ordentlich draufzahlen, so die Bahn. Das was die Bahn nunmehr bietet, Bahnübergang belassen, „Hühnerdieb“ verlegen (irgend­wann doch Schließung verlangen?!) oder steile Treppe, dunkle Schlucht und nur 4 m breit, ohne Berücksich­tigung eines 3. Gleises ist mit uns nicht zu machen. Hinsichtlich der eindeutigen Gesetzesverpflichtung, des großen Schülerverkehrs und der Sicherheit der Bevölkerung bleibt für uns nur die „Komfortlösung“. Da werden aus den grob 3,5 Mio € Kostenanteil der Kommune zwar schnell 4 bis 4,5 Mio; das müssen uns unsere Bürger und die Tatsache, dass hier ein langlebiges Bauwerk geschaffen wird, wert sein. Außerdem liegt eine Förderzusage des Regierungspräsidiums vor, die nur bis 2017 gilt. Danach wird es teurer.

 
 

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