Stellungnahme des Gemeinderats Rainer Kunzmann

Veröffentlicht am 04.02.2019 in Ortsverein

Gemeinderat am 29.01.2019 

BV 267/2019 - Situtation Bahnübergang Kleinsteinbach - Unterricht Verfahrensstand - weiteres Vorgehen

Es war einmal eine Öffentliche Einrichtung deren Aufgabe es war die Bürgerinnen und Bürger auf der Schiene kundenfreundlich zu behandeln, kostengünstig, pünktlich und sicher von A nach B zu bringen und dabei die Anlieger möglichst wenig zu beeinträchtigen.

Mit dem Wahnsinn aus der Bahn einen Aktienkonzern zu machen zog der reine Profitgedanke ein, der in kürzester Zeit die Bedürfnisse der kleinen oder normalen Kunden im Regionalverkehr und der Anlieger an Bahngleisen als Störfaktoren sahen, die wenig oder nichts einbringen und die damit nicht mehr bedient wurden.

Nun ist unser Bahnübergang in Kleinsteinbach für die Bahnin finanzieller Hinsicht ein Störfaktor, kann man doch seit 2006 mit den Fern-, Schnell-, Eil-, oder Güterzügen, nicht mehr zügig durchrattern. Anstatt 100 oder darüber, nur noch mit 30 km/h. Hinzu kommt, dass die Strecke KA – PF - S immer mehr an Gewicht gewinnt. Nicht nur für die sog. Residenzbahn, sondern auch für den Güterverkehr oder als Ausweichstrecke für den internationalen Verkehr.

Die Bahn hat ausgerechnet wie teuer dieser Zeitverzug für sie kommt und ist deshalb bestrebt diese Langsamfahrstrecke so schnell wie möglich zu beseitigen.

Offensichtlich geht die Bahn davon aus, dass die schnellste Lösung die Aufweitung des bestehenden Bahnüberganges ist, wozu aber das denkmalgeschützte alte Bahnhofsgebäude im Weg steht und abgerissen werden müsste und zudem noch Gelände des Kleinsteinbacher Friedhofes benötigt wird.

Wir sagen: das ist zu kurz gesprungen. WIR WOLLEN DIE GROSSE LÖSUNG. Schließung des Bahnübergangs. Komfortable, einsehbare Fußgängerunterführung, Anbindung des rollenden Verkehrs über eine Brücke an die B10, Fahrstühle für barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen, Berücksichtigung eines dritten Gleises bis nach Remchingen.

Mit dieser Lösung stehen wir und nicht die Bahn auf Seiten des Gesetzes.
Denn das Gesetz schreibt in

§ 3 EKrG vor:

Wenn und soweit es die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs unter Berücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung erfordert, sind nach Maßgabe der Vereinbarung der Beteiligten  (…) Kreuzungen zu beseitigen !!!!
(Zitat auszugsweise – eine rechtliche Subsumtion erspare ich mir an dieser Stelle)

Somit handelt die Bahn u. E. mit der Ablehnung der großen Lösung, zu welcher sie eigentlich gesetzlich verpflichtet wäre, im Sinne des EKrG rechtswidrig.

Die Bahn denkt zu kurz und nur finanziell. Würde sie weiterdenken, so würde sie darauf kommen, dass sie ja irgendwann diesen Bahnübergang an einer vielbefahrenen und immer wichtiger werdenden Strecke beseitigen MUSS. Wenn nicht jetzt, dann in vielleicht 10 – 20 Jahren.

 Dann wird das Ganze zu einer Milchmädchenrechnung, denn dann müssen wir und die Bahn jetzt die nicht unerheblichen Kosten für die Verbreiterung des Bahnübergangs und dann noch einmal die Kosten für die große Lösung tragen. Würde die Bahn also weiterdenken, so käme sie auch unter finanziellen Aspekten zum Schluss, dass unter diesen Voraussetzungen die große Lösung die günstigere ist.

 

Ein weiterer Aspekt des Zeitverzuges kommt bei dieser zu kurz gesprungenen Lösung hinzu.

Falls diese wirklich durchgesetzt werden soll, werden wir die Geländeanteile des Kleinsteinbacher Friedhofes, die für diese Ausweitung benötigt werden, nicht freiwillig hergeben. Die Bahn muss ins Enteignungsverfahren gehen und wir werden uns bis zur letzten Instanz wehren, sofern uns unsere Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat dabei unterstützen.

Dies wollen wir heute mit der Mehrheit erreichen, die sich am 16.10.2018 für die große Lösung ausgesprochen hat.

Die Bahn soll damit erkennen, dass die von ihr gewünschte vermeintlich schnellere Lösung mit einem weit größeren Zeitverzug bedroht ist. Wenn sie jetzt mutig die große Lösung angeht, würden die Bahnen erheblich früher wieder mit ihrem alten Tempo durchfahren können.

Wir wünschen, dass die Verwaltung dies der Bahn mit allem gebotenen Nachdruck klar macht.

Jetzt gilt es noch einmal für die große Lösung mit allen uns zustehenden Möglichkeiten zu kämpfen. Dazu bitten wir die Mehrheit des Rates beständig zu bleiben. Wir werden einen langen Atem benötigen.

Wir wollen, dass unsere Verwaltung das Anordnungsverfahren nach § 6 EKrG einleitet und der Anordnungsbehörde, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die notwendigen Schriftsätze zukommen lässt.

 

Zudem regen wir an, dass die Verwaltung eine gutachterliche Untersuchungbeauftragt.

Begründung:

Nach einer Ausweitung des Bahnübergangs wird auf der Strecke wieder der Schnellverkehr eingeführt. Das bedeutet nicht nur, dass auch die S-Bahnen ab Signalauslösung erheblich schneller am Bahnübergang sein werden und damit die kurzen Öffnungsphasen zwischen zwei Bahnen wegfallen, sondern mehr Verkehr durch die Bahn auf diese Strecke gebracht wird.

Dadurch werden die Schließzeiten zeitlich ausgedehnt. Bei gegenläufigem S-Bahn-Verkehrsind dies bis zu 10 Minuten und falls dazwischen noch irgendeinZug der Deutschen Bahn durchgeschleust wird,auch erheblichlänger.

Mit dem Gutachten soll überprüft werden, ob im Falle des Belassen des Bahnübergangs, wie von der Bahn momentan geplant, für die Sicherheit der Menschen auf der anderen Seite der Bahn, eine Straßenüberquerung geschaffen werden muss, da die vorgeschriebenen Interventionszeiten für die Rettungsdienste (Feuerwehr, Notarzt, etc.) nicht mehr einzuhalten sind.

Diese Straßenanbindung wirddann entsprechend des GVFG mit der Drittellösung zu finanzieren sein.  D. h. Land und Bahn müssten sich daran beteiligen.

 

Reiner Kunzmann

für die Fraktion der SPD im Gemeinderat Pfinztal

 

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