Stammtisch Politik kritisiert Ungleichbehandlung von Müttern und Senkung des Rentenbeitragssatzes

Veröffentlicht am 25.10.2012 in Bundespolitik

Derzeit werden Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung Müttern unterschiedlich angerechnet, je nachdem ob das Kind vor oder nach dem 1. Januar 1992 geboren wurde. Nach diesem Stichtag werden drei Jahre für die Kindererziehung bei der Rente angerechnet. Für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder wird dagegen nur ein Jahr bei der Rente berücksichtigt.
In Zahlen ausgedrückt: Mütter von Kindern, die vor dem 1.Januar 1992 geboren wurden, erhalten nur ein Drittel der Rentensprüche, d.h. monatlich nur etwa 26 Euro anstatt 78 Euro.

„Das ist ungerechnet, zumal es vor 1992 ungleich schwerer für die Mütter war, berufstätig zu sein, weil in dieser Zeit die Betreuungseinrichtungen für die Kleinsten nicht vorhanden waren“ so die Teilnehmer des letzten Stammtisches Politik. Weil diese Mütter aufgrund der familiären und wirtschaftlichen Gegebenheit nicht die Möglichkeit hatten, berufstätig zu sein und Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, führt dies dazu, dass gerade Frauen von Altersarmut besonders betroffen sind. „Hier könnte die Bundesregierung Abhilfe schaffen, indem sie die Erziehungsleistung aller Mütter anerkennt. Dies wäre auf jeden Fall vernünftiger und sozialer als die umstrittene Einführung des Betreuungsgeldes“ resümierten die Genossinnen und Genossen.
Ein weiterer Kritikpunkt und Gegenstand der Diskussion war die Absenkung des Rentenversicherungsbeitrages von 19,6 % auf 18,9 % zum 1.1.2013, was für Arbeitnehmer ca. 6 bis 10 Euro pro Monat bedeutet, während Großkonzerne in Summe Millionen dadurch einsparen. Fazit der Stammtisch-Teilnehmer: „Bei sinkenden Renten und drohender Altersarmut ist dies ein falsches Signal. Die Bundesregierung wäre gut beraten, mit den Überschüssen in der Rentenversicherung, die Renten längerfristig zu sichern und so die drohende Altersarmut zu bekämpfen, anstatt dieses Wahlgeschenk zu machen.“

 

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