In der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause übergab die SPD-Fraktion einen Antrag, mit dem sie die Einführung der Grundsteuer C in der Gemeinde Pfinztal fordert.
Gemäß § 50a Landesgrundsteuergesetz BA.-Wü. können Gemeinden aus städtebaulichen Gründen einen gesonderten Grundsteuerhebesatz für unbebaute baureife Grundstücke erheben. Als städtebauliche Gründe gelten hierbei insbesondere die Deckung eines erhöhten Wohnraumbedarfs und die Stärkung der Innenentwicklung. Beide Gründe treffen unweigerlich für die Gemeinde Pfinztal zu und zwar für alle vier Ortsteile. Eine vor einigen Jahren von der Gemeinde durchgeführte Datenerhebung über innerörtliche Baulücken ergab eine nicht unerhebliche Anzahl nicht bebauter baureifer Grundstücke in Pfinztal. Anschreiben an die Grundstückeigentümer mit der Bitte, die Grundstücke zeitnah zu bebauen oder zu verkaufen waren nahezu erfolglos.
Wie das Beispiel der Stadt Tübingen zeigt, haben die Gemeinden mit der Grundsteuer C nun ein weiteres Instrument, um Eigentümer erfolgreich dazu zu bewegen, selbst Wohnraum zu schaffen oder ihre baureifen Grundstücke zu verkaufen. So bekommen gerade jüngere Menschen und Familien die Chance zu bauen oder Wohnungseigentum zu erwerben. Zudem kann mit der Schließung innerörtlicher Baulücken weiterer Flächenverbrauch im Außenbereich vermieden werden.
