Die SPD löst den jahrelangen Reformstau bei der Pflege auf.
Mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz, das der Bundestag beschlossen hat, erhalten Pflegebedürftige, Demenz erkrankte und pflegende Angehörige ab dem kommenden Jahr deutlich bessere Leistungen. So stehen für Pflegebedürftige 2015 rund 2,4 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Zur Entlastung Angehöriger können Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege flexibler genutzt werden. Pflegebedürftige, die in Wohngruppen und Wohngemeinschaften leben, erhalten künftig höhere Zuschläge. Mit dem neuen Pflegezeitgesetz können Angehörige Pflege und Beruf besser vereinbaren. Die Tariflöhne für Pflegekräfte werden gestärkt. Noch in dieser Legislaturperiode wird die zweite Stufe der Pflegereform kommen. Mit ihr soll ein neuer „Pflegebedürftigkeitsbegriff“ eingeführt und die individuelle Unterstützung von Pflegebedürftigen verbessert werden. Die Unterscheidung zwischen körperlichen und geistigen Einschränkungen (z. B. Demenz)soll entfallen. Es wird ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Im Zentrum steht der individuelle Unterstützungsbedarf. Statt drei soll es fünf Pflegestufen geben. Um die Pflegeberufe aufzuwerten, ist eine Reform der Pflegeausbildung geplant. Zur Finanzierung der verbesserten Leistungen wird der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte angehoben. Die Reform trägt die Handschrift der SPD, waren sich die SPD-Mitglieder bei ihrer letzten Sitzung einig. " Die SPD regiert. Das Land kommt voran.", war der einhellige Tenor.