Land unterstützt Kommunen bei den Flüchtlingskosten

Veröffentlicht am 22.05.2015 in Landespolitik

Den Durchbruch beim Finanzpoker um die Wohnkosten der Flüchtlinge begrüßten die Genossinnen und Genossen der SPD bei ihrem letzten Treffen.  Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der grün-roten Landesregierung haben über die pauschale Kostenerstattung für Flüchtlinge in der vorläufigen Unterbringung in den Kreisen eine pragmatische, für die Kommunen auskömmliche Erstattung der Ausgaben vereinbart. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Flüchtlingszahlen verständigten sich die Gesprächspartner weder auf eine dauerhafte Pauschale noch auf eine dauerhafte Spitzabrechnung. Sie einigten sich darauf, so wie für das Jahr 2014 auch, für das Jahr 2015 eine erneute Plausibilitätsprüfung der Pauschalenhöhe mit rückwirkender Festlegung der Liegenschaftspauschalen vorzunehmen. Damit ist für die Jahre 2014 und 2015 bezüglich der Liegenschaftskosten ein vollständiger Kostenausgleich gewährleistet. Für die Folgejahre ist offen, ob der Kostenausgleich wie bisher in Form von Pauschalen oder einer – wie auch immer gearteten Spitzabrechnung - erfolgen soll. Im Jahr 2017 wird auf Basis der Zahlen 2016 eine umfassende Überprüfung stattfinden. Zu den Gesundheitskosten der Flüchtlinge wurde vereinbart, zunächst das Ergebnis der bundesweiten Bemühungen zur Einführung einer Gesundheitskarte abzuwarten. Sollte dies im Sommer 2015 nicht gelingen, prüft das Land die Einführung einer eigenen Gesundheitskarte. Für das Sonderkontingent traumatisierter Frauen aus dem Nordirak wurde vereinbart, die Gesundheitskosten im Einzelfall spitz abzurechnen; im Übrigen erfolgt für Unterbringung und Betreuung eine pauschale Kostenerstattung für 36 Monate. Sollte eine längerfristige Betreuung erforderlich sein, wird das Land rechtzeitig mit den kommunalen Spitzenverbänden sprechen. " Die SPD sorgt dafür, dass die Kommunen handlungsfähig sind und bleiben," so das Fazit des Abends. 

 

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