„Brauchen wir noch Ortschaftsräte und Ortsvorsteher in den einzelnen Ortsteilen?“

Veröffentlicht am 12.12.2010 in Kommunalpolitik

Diese Frage diskutierte die SPD-Fraktion jüngst mit Mitgliedern und Freunden der SPD in Berghausen. Wie unterschiedlich die Positionen bei dieser Frage sind, zeigte die rege Diskussion unter den Anwesenden. Die einen sehen 36 Jahre nach der Gemeindefusion die Zeit gekommen, die Institutionen Ortschaftsrat und Ortsvorsteher abzuschaffen. Andere plädieren dafür, zumindest die Ortsvorsteher beizubehalten, während wiederum andere Ortschaftsrat und Ortsvorsteher weiterhin als notwendig erachten.

Für die Abschaffung des Gremiums Ortschaftsrat spricht, dass dessen Kompetenz fast nur noch in beratender Funktion liegt. Die Entscheidungen selbst trifft der Gemeinderat. Da sich der Gemeinderat aus Vertretern aller Ortsteile zusammensetzt, ist auch gewährleistet, dass jeder Ortsteil genügend Gehör in der Gesamtgemeinde findet. Hauptargument für die Beibehaltung des Ortschaftsrats ist die Bürgernähe. Die Ortschaftsräte kennen sich in ihrem Ortsteil bestens aus und können sich ausschließlich auf die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger ihres Ortsteils konzentrieren. Für „Neulinge“ in der Politik bietet der Ortschaftsrat außerdem die Möglichkeit sich in der Kommunalpolitik einzuarbeiten.
Bürgernähe ist auch das Argument für die Beibehaltung der Ortsvorsteher. Zwar sieht die Gemeindeordnung vor, dass es nur dann Ortsvorsteher gibt, wenn auch Ortschaftsräte gebildet sind, deren Tätigkeit könnte aber auch durch sogenannte „Ortsteilreferenten“ wahrgenommen werden. Ob ein solcher Ansprechpartner vor Ort allerdings notwendig ist, bezweifeln die Befürworter der Abschaffung der Institution Ortschaftsvorsteher. Indiz dafür ist die spärliche Nutzung der Sprechstunden der Ortsvorsteher. Die meisten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger können die Mitarbeiter in den Ortsverwaltungen erledigen.
Jedes der Argumente hat etwas für sich, lautete das
Fazit der Diskussion. Eine Entscheidung über die Abschaffung von Ortschaftsrat und Ortsvorsteher liegt allerdings nicht in der Hand des Gemeinderats. Die Aufhebung der Ortschaftsverfassung ist nur mit Zustimmung der Ortschaftsräte möglich.

 

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