In den Jahren 1968 bis 1975 wurde in Baden-Württemberg eine Gebietsreform
durchgeführt, mit dem Ziel, leistungsfähigere Gemeinden zu schaffen. Das sollte durch
größere Verwaltungseinheiten erreicht werden, die nach Ansicht der damaligen
Landesregierung aus CDU und SPD effizienter arbeiten würden. 1974 entstand im Zuge
dieser Reform das heutige Pfinztal aus der Zusammenlegung von vier bis dahin
selbstständigen Gemeinden Berghausen, Kleinsteinbach, Söllingen und Wöschbach. Die bis
dato in allen Gemeinden tätigen Gemeinderäte wurden dadurch zu Ortschaftsräten; in der
folgenden Kommunalwahl wählten die neuen Pfinztaler Bürgerinnen und Bürger einen für
alle 4 Ortschaften zuständigen Gemeinderat. Um dennoch den einzelnen Ortschaften noch
für die Dauer des Übergangs Gehör zu schaffen, wurde in der baden-württembergischen
Gemeindeordnung der Ortschaftsrat verankert, mit dem Hinweis, dass dieses Gremium sich
selbst auflösen möge, wenn es nicht mehr gebraucht wird.
Nach knapp 50 Jahren halten wir, die SPD-Fraktion, diesen Moment für gekommen.
Fakt ist, dass lt. Hauptsatzung der Gemeinde der OR kaum noch etwas zu beschließen hat.
99% aller Entscheidungen in Pfinztal werden vom Gemeinderat getroffen, in dem alle 4
Ortsteile sehr gut vertreten sind (Berghausen mit 7, Kleinsteinbach mit 5, Söllingen mit 6,
Wöschbach mit 4 Gemeinderätinnen und –räten). Die Satzung sagt, der OR soll in
ortsspezifischen Punkten angehört werden. Das geschieht auch. Aber was bringt es
stundenlang im OR zu diskutieren, wo z.B. im Ort eine Toilette aufgestellt werden soll, wenn
die Verwaltung dann eigenmächtig ein Gutachten vergibt, mit dem Ziel den besten Standort
für Pfinztal zu finden. Kurz gesagt, die Verwaltung schert sich schon seit vielen Jahren nicht
mehr um die Meinung des OR. Mir ist ein Zitat unseres alten Bauamtsleiters noch im Ohr, als
ich ihn auf einen nicht umgesetzten Beschluss eines OR hinwies: „Frau Elsenbusch, da hätten
wir viel zu tun, wenn wir auch noch die Protokolle der OR lesen müssten“. Ich denke, das
beschreibt die Lage zu Genüge.
Selbstverständlich muss sichergestellt sein, dass die Bürgerinnen und Bürger der einzelnen
Ortschaften nach wie vor einen Ansprechpartner und natürlich auch eine Ortsverwaltung
haben. Das ist im Gemeinderat Konsens und hätte auch in dieser Deutlichkeit in der Vorlage
stehen sollen.
Der Ältestenrat, der sich einstimmig für die Abschaffung ausgesprochen hat, hat diese
Intention sogar in einem Protokoll festgehalten. Uns schwebt ein neutraler Kümmerer oder
Ortsteilbeauftragter für jede der vier Ortschaften vor, der dieses Amt ehrenamtlich für eine
noch festzulegende Zeitspanne ausübt und die Meinungen, Kritik, Ideen seiner Bürgerinnen
und Bürger in den Gemeinderat und die Verwaltung trägt. Damit wäre sichergestellt, dass
Ortschaftsbelange weiterhin berücksichtigt werden. Das wird hoffentlich auch die
Ortschaftsrätinnen und –räte überzeugen, so dass sie ruhigen Gewissens nach 50 Jahren
diese sogenannte Übergangslösung endgültig abschaffen können.