Stellungnahme von Gemeinderätin Elsenbusch

Veröffentlicht am 29.09.2016 in Fraktion

Stellungnahme von Gemeinderätin Elsenbusch zu TOP 2 ("Der Gemeinderat lehnt das Bürgerbegehren "Rettet den Finanzhaushalt der Gemeinde Pfinztal" ab. Das Bürgerbegehren ist rechtlich unzulässig.") der Gemeinderatssitzung vom 29.9

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

ich möchte vorweg klarstellen, dass ich nicht für die gesamte SPD-Fraktion spreche, sondern nur für die große Mehrheit. Herr Reeb wird seine eigene Stellungnahme abgeben.

 

Zum ersten Mal in der Geschichte Pfinztals liegt uns ein Antrag auf Bürgerentscheid zu einem kommunalen Thema vor. Das bedeutet, dass eine große Zahl von Bürgern mit einer vom Gemeinderat mehrheitlich getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist.

 

Das Instrument des Bürgerbegehrens ist in Ba-Wü ausdrücklich verankert und gewollt. Damit will der Staat die Bürger ermuntern, sich einzubringen, teilzuhaben an Entscheidungen der Politik. Zu Recht, wie wir meinen. Oft genug haben wir schon mangelndes Interesse der Bürger kritisiert, die leeren Stühle bei GR- und OR-Sitzungen. Und deshalb finden wir es richtig, dass man unsere Bürger bei weitreichenden Projekten die Möglichkeit gibt mitzuentscheiden.

 

Allerdings müssen bestimmte Regeln und Formalitäten eingehalten sein, die in der Gemeindeordnung aufgeführt sind, z.B. Fristen, Anzahl von Unterschriften, usw. Ist dies der Fall, dann ist der Antrag auf Bürgerentscheid zulässig. Mehr müssen wir heute nicht entscheiden. Wir müssen nicht entscheiden, ob es eine PKW-Unterführung gibt, ob das Geld dafür reicht, ob der Fahrradweg rechts oder links ist, usw. Lediglich ob das Bürgerbegehren zulässig ist oder nicht. Wir sagen es ist zulässig, da es alle in der Gemeindeordnung genannten formalen Kriterien erfüllt.

 

Ein solcher Fall muss natürlich auch rechtlich geprüft werden. Dies hat die Verwaltung mithilfe eines Rechtsanwalts getan und kommt zu dem Schluss, dass der Antrag unzulässig ist. Die umstrittenen Formulierungen kann man unserer Meinung nach allerdings auch anders beurteilen. Wir kommen jedenfalls nach gründlicher Abwägung zu der Meinung, dass das Bürgerbegehren zulässig wäre und lehnen deshalb den Verwaltungsvorschlag ab.

 

Persönlich möchte ich hinzufügen, dass meines Erachtens der Umgang mit diesem Bürgerbegehren das falsche Signal an unsere Bürger ist. Die Wortklaubereien, die da betrieben werden, erzeugen sicherlich nicht MEHR Interesse an der Politik, sondern stattdessen MEHR Politikverdrossenheit.

 

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