Gemeinderätin Angelika Konstandin stellte in der Gemeinderatssitzung am 26. November für die SPD-Fraktion den Antrag, die Friedhofssatzung der Gemeinde dergestalt zu ergänzen, dass nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit angefertigt wurden.
Bei der letzten Änderung der Pfinztaler Friedhofsordnung herrschte im Gemeinderat Einigkeit darüber, diesen Passus in der Satzung zu verankern, wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gäbe. Inzwischen hat die grün-rote Landesregierung diese gesetzliche Grundlage geschaffen. Das Bestattungsgesetz erlaubt den Gemeinden in Baden-Württemberg seit Juni 2012 in ihren Friedhofssatzungen festzulegen, dass nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderabeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) - Sonderorganisation der Vereinten Nationen - hergestellt sind. Viele Gemeinden und Städte, so auch die Stadt Karlsruhe - haben ihre Friedhofssatzungen schon entsprechend überarbeitet und ergänzt.
"In der ILO-Konvention 182 ist festgeschrieben, dass die unterzeichnenden Staaten alles dafür tun sollen, um die schlimmsten Formen der Kinderarbeit effektiv und nachhaltig zu bekämpfen. Das müsste auch für uns in Pfinztal Auftrag und Verpflichtung zugleich sein" so Konstandin für die SPD-Fraktion.