Neuer Hebesatz für die Grundsteuerberechnung

Veröffentlicht am 23.10.2024 in Kommunalpolitik

In der Gemeinderatssitzung am Dienstag schlug die Verwaltung einen neuen Hebesatz in Höhe von 270% vor, was eine deutliche Abweichung vom empfohlenen Transparenzregister des Landes Baden-Württemberg darstellt. Dieses weist für eine Aufkommensneutralität einen Hebesatz zwischen 192 und 212 % für die Grundsteuer B der Gemeinde Pfinztal aus. Die Verwaltung begründete ihren deutlich höheren vorschlag mit der kritischen finanziellen Situation unserer Gemeinde, unsere Berichterstatterin Angelika Konstandin wies aber zu Recht darauf hin, dass der Gemeinderat bereits in früheren Sitzungen beschlossen hatte, einen aufkommensneutralen Hebesatz zu wählen.

Mit dem von der Verwaltung als aufkommensneutral errechneten Hebesatz von 231% besteht unseres Erachtens genügend Spielraum, um zumindest nicht weniger Grundsteuer einzunehmen als vorher. In einem Jahr – wenn alle Echtdaten vorliegen – kann der Hebesatz – wie bei der Grundsteuer A - neu überprüft werden. 

Dem auf unseren Antrag hin geänderten Verwaltungsvorschlag für einen Hebesatz von 231% für die Grundsteuer B und 390% für die Grundsteuer A konnten wir somit zustimmen.

Im Nachhinein fiel uns allerdings auf, dass über die in der Hebesatzung ebenfalls enthaltene Gewerbesteuer nicht gesprochen wurde, zumal davon auszugehen ist, dass Gewerbegrundstücke mit der Grundsteuerreform grundsätzlich niedriger besteuert werden als bisher. Zudem hatten wir darum gebeten, alle Steuern und Gebühren auf den Prüfstand zu stellen, so dass wir darum bitten, auch die Hebesätze der Gewerbesteuer in einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung zu setzen. Selbstverständlich gehört zur Gewerbesteuer auch eine gute Wirtschaftsförderung, die derzeit in unserem Rathaus leider ein Schattendasein führt. Wir als SPD-Fraktion sind gerne bereit, entsprechende Stellenanteile zu bewilligen, wenn dadurch eine gute kommunale Wirtschaftsförderung erreicht werden kann. Auch diesen Punkt bitten wir in einer der kommenden Sitzungen zu behandeln.

 

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