Stellungnahme der SPD

zur Bebauungsabsicht des Geländes Hochwiesen II
(Wiese vor der Edergrube – an der Bahn zwischen Söllingen und Berghausen, und ausgewiesenes Gewerbegebiet)
von Reiner Kunzmann

GR 28.09.2010

Schon in der BA-Sitzung habe ich klar gemacht, dass unsere Fraktion einerseits große Probleme hat mit einer Überbauung dieser ökologisch wertvollen Fläche, vor allem auch bezüglich der Gefährdung der seltenen Amphibien, die bei uns in Pfinztal in einer einzigartigen Vielfalt und Menge wie nirgendwo anders in Baden-Württemberg vorkommen.
Andererseits sehen wir aber auch den Bedarf einer hier ansässigen Firma, deren Arbeitsplätze wir unbedingt erhalten und deren Erweiterung wir nicht verhindern wollen. Auch sehen wir durchaus das Interesse des Eigentümers, diesen Teil des ausgewiesenen Gewerbegebiets entsprechend zu vermarkten.
Dies ist das für uns nicht einfache Dilemma, in dem wir stecken.
Um unsere Sicht der Dinge klar zu machen, sei mir erlaubt hier in dieser öffentlichen Sitzung teilweise das zu wiederholen, was ich in der nicht öffentlichen Bauausschuss-Sitzung vorgetragen habe, um die Problematik aufzuzeigen:
der neu vorgestellte Lösungsvorschlag ist bei weitem nicht der Rückzug von der Fläche, den sich unsere Fraktion vorgestellt hat, er entspricht aber auch bei Weitem nicht den Vorstellungen besagter Firma;
wenn aber Fachleute des Naturschutzes empfehlen diese Lösung zu untersuchen, also nicht von vorn herein ablehnend dagegen stehen, dann kann man dies als Laie nur respektieren und die letzte Entscheidung den Fachleuten, respektive den Gerichten überlassen;
unter diesen Fachleuten ist auch der frei schaffende Gutachter, Herr Dipl.-Biol. Beck, welcher zunächst aufgrund der vom BUND gelieferten Zahlen stringent gegen eine Überbauung war, ebenso Herr Flinspach vom LRA;
so wie es aussieht wird es wieder Herr Dipl.-Biol. Beck vom Planungsbüro Beck und Partner, Karlsruhe, sein, der mit dem artenschutzrechtlichen Gutachten, das Gegenstand dieser Sitzung ist, beauftragt wird;
deshalb möchte ich im Rahmen dieser Öffentlichkeit auch einige Aussagen seiner Stellungnahme vom 29.07.2010 zitieren:
„Die Vorkommen von Kammmolch (stark gefährdet) und Springfrosch (gefährdet) sind als sehr bedeutend einzustufen und werden durch die große Zahl der nachgewiesenen Tiere noch in ihrer überregionalen Bedeutung bestätigt. Diese Zahlen lassen bei den Kammmolchen auf eine große Population schließen, die von überregionaler Bedeutung ist. Die Wanderung findet auf der gesamten Breite von ca. 120 m statt. Auch die Rückwanderung findet über die gesamte Breite statt.Gemäß § 44 I BNatSchG ist es verboten ... wild lebende Tiere der streng geschützten Arten während der Fortpflanzungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. ... Ein signifikanter, anhaltender negativer Effekt (eine irreversible Schwächung der Population) für die betroffene Population muss jedenfalls vermieden werden. Der Vorhabenträger muss ... darlegen, dass (es) ... zu keiner nachhaltigen Verschlechterung des günstigen Erhaltungszustandes führt. Vorläufiges Ergebnis und Schlussfolgerung bezüglich des untersuchten Bauvorhaben Hochwiesen II: Gemäß § 44 I Nr. 2 BNatSchG liegt eine „erhebliche Störung“ von streng geschützten Arten zu einer bestimmten Zeit (hier: Wanderungszeit) vor. Dadurch verschlechtert sich der Erhaltungszustand der lokalen Population, da das Erreichen und Verlassen des Laichgewässers erheblich erschwert würde. Der Verbotstatbestand gemäß Nr. 2 des § 44 I BNatschG ist damit erfüllt. Die Gebäudeform und Lage des Gebäudes (bezog sich auf den damaligen Plan) muss dahingehend geändert werden, dass auch die im Süden des Wanderkorridors in das Gebiet einwandernden Tiere ungehindert an dem Gebäude vorbei ... in die ehemalige Tongrube gelangen können; diese Maßnahme muss kombiniert werden mit einer kompletten Straßensperrung ... zwischen Mitte Januar und Ende Juni ... zwischen 19 Uhr und 4 Uhr. Die Veränderung der Gebäudeform und der Lage des Gebäudes führt nur zur notwendigen Minimierung des Eingriffs; die Legalausnahme nach § 44 V kann damit noch nicht erwirkt werden, da die „ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang“ nicht weiterhin gewährleistet ist. Zudem müssen mögliche Alternativ-Standorte für die Bebauung geprüft werden („eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind“, § 45 VII BNatSchG).“
Zitat Ende

An diesen Feststellungen, und das soll Herr Dipl.-Biol. Beck durchaus wissen, werden wir die neuen gutachterlichen Aussagen messen
Wir regen an, dass Herr Dipl.-Biol. Beck nach Abschluss seines Gutachtens dieses im Gemeinderat vorstellt; an diesem Gutachten wollen wir eine endgültige Entscheidung über das Projekt festmachen.
Unter dieser Prämisse, dass nach einer evtl. Zustimmung von uns, die letztliche rechtliche Klärung erst beginnt, stimmen wir zumindest mehrheitlich der Weiterführung des Verfahrens mit dem jetzt vorliegenden Vorschlag zu, damit der erwähnte Rechtsweg weiter beschritten werden kann.
Dabei haben wir aber nicht zum Ausdruck gebracht, dass wir eine Überbauung an dieser ökologisch empfindlichen und nach wie vor erhaltenswerten Landschaft, gut finden.
Wir verlangen von unserer Verwaltung, dass auch alternative Standorte in Pfinztal aufgezeigt werden, z.B. Bühl oder Engelfeld, selbst wenn es noch einmal Arbeit bedeutet, da es töricht wäre, sich auf dieses Gelände zu verlassen um dann feststellen zu müssen, dass es nicht geht und die Firma doch andere Lösungen suchen muss.
Wir stellen uns eindeutig gegen die CDU-Meinung, dass ein paar zerquetschte Amphibien nicht so schlimm sind und fragen uns, wo bei dieser Meinungsäußerung das „C“ der Partei hingefallen ist, die eigentlich fürsorglichen Umgang mit allen Lebewesen und die Bewahrung der Schöpfung sprich Natur fordern müsste.

Falls es jemals zu einer Baugenehmigung kommen sollte, wollen wir, dass vor dem Bau eines Parkplatzes der Gewerbebau hochgezogen wird. Wir wollen auch nicht, dass mit der Absichtserklärung zu bauen im Bereich des vorgesehenen Parkplatzes eine befestigte Fläche als Baumateriallager entsteht, die dann als Ersatzparkplatz dienen könnte. D. h. wir wollen keinesfalls irgendwann feststellen müssen, dass wir große Bereiche dieses ökologisch wertvollen Geländes aufgegeben haben, nur um einen Parkplatz anzulegen.

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