Stellungnahme der Gemeinde Pfinztal zum Straßenbauprojekt B 10 OU Berghausen (Hopfenbergtunnel)
1. Das Straßenbauprojekt B 10 OU Berghausen – Hopfenbergtunnel wurde im Bedarfsplan zum Fernstraßenausbaugesetz aus dem Jahr 2004 ebenso wie die B 293 OU Berghausen in die Kategorie "Weiterer Bedarf mit Planungsrecht" eingestuft. Durch die Aufnahme beider Projekte in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen erkannte der Bund den Bedarf für diese Projekte gesetzlich an. Die Planung dieser Projekte hat für die damit betrauten Behörden Bindungswirkung.
Unzweifelhaft hat die Umgehung B 293 OU Berghausen die größere Entlastungsfunktion für Pfinztal-Berghausen und hat damit aus regionaler wie aus kommunaler Sicht oberste Priorität.
Der Bedarfsplan ist als Anlage dem Fünften Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes beigefügt. § 1 Fernstraßenausbaugesetz besagt, dass der Bau und Ausbau von Bundesfernstraßen Hoheitsaufgabe des Bundes ist und die in den Bedarfsplan aufgenommenen Bau- und Ausbauvorhaben den Zielsetzungen des Bundesfernstraßengesetzes entsprechen.
Ungeachtet der Tatsache, dass der Bund Konzepte zur Abstufung bestimmter Bundesstraßen entwickelt hat, hat er sich mit der Aufnahme des Hopfenbergtunnels in den Bedarfsplan dazu bekannt, diese Maßnahme vor einer etwaigen künftigen Abstufung umzusetzen. Eine Prüfung des Fortbestehens der Fernstraßenrelevanz soll erst nach baulicher Realisierung des Projekts stattfinden - Fußnote 6 im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen -.
Nachdem die gesetzliche Voraussetzung zur Realisierung der Projekte besteht, wird konsequenter Weise unter den bei Punkt 4 genannten Bedingungen an diesen Vorhaben festgehalten.
2. Die Laufzeit des Bedarfsplans zum Fernstraßenausbauänderungsgesetz aus dem Jahr 2004 geht bis zum Jahr 2015. Innerhalb dieses Zeitraums ist selbst die Realisierung sämtlicher im "Vordringlichen Bedarf" eingestuften Maßnahmen nicht realisierbar. Die Restmaßnahmen des "Vordringlichen Bedarfs" sind deshalb im Zeitraum zwischen 2016 und 2025 zu realisieren:
- Landtagsdrucksache Nr. 14/1426 -.
Da die Finanzierung von Maßnahmen des "Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht" noch weniger absehbar ist, kann mit deren Realisierung erst nach dem Jahr 2025 gerechnet werden.
Die Gemeinde Pfinztal kann diese Entscheidungen im Hinblick auf die Belastungen Ihrer Bürgerinnen und Bürger in Berghausen nicht akzeptieren und fordert deshalb, sowohl die Planung für die B 10-Ortsumgehung wie auch für die B 293-Ortsumgehung mit Hochdruck zu forcieren, damit rechtzeitig vor der Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes im Jahr 2015 für beide Projekte Planfeststellungen erfolgen und damit die Chance auf die Einstufungen in den "Vordringlichen Bedarf" des Bedarfsplans gegeben sind.
3. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein wies in seiner Sitzung vom 12.12.07 erneut darauf hin, dass der Hopfenbergtunnel im Regionalplan als Projekt mit höchster Priorität enthalten ist: Der Regionalverband erklärte: "Gleichzeitig müssen wir aber weiterdenken und auch langfristig tragfähige Lösungen für Söllingen und Kleinsteinbach finden. Der überörtliche Verkehr endet nicht an der Tunnelausfahrt."
4. Die Gemeinde Pfinztal nahm zum ursprünglichen Planfeststellungsverfahren B 10 / B 293 mit Schreiben vom 10.10.2001 Stellung. Die Argumente bzgl. der B 10 Planung bleiben aufrecht erhalten. Die seinerzeitigen gewichtigsten Argumente und Forderungen sind und bleiben dabei unverrückbar.
1. Die Planungen für B 10 und B 293 sind aufeinander abzustimmen. Insbesondere darf durch die B 10-Planung kein Präjudiz für eine Hochlage der B 293 neu entstehen. 2. Der Bau der B 293 neu muss vor oder zeitgleich mit dem Bau der B 10 erfolgen. 3. Die verkehrliche Entlastung von Söllingen und Kleinsteinbach muss zeitgleich durch den Bund garantiert werden. 4. Solange diese Entlastung nicht gegeben ist, darf das gegenwärtig geltende LKW-Durchfahrtsverbot nicht aufgehoben werden. Für die Gesamtgemeinde Pfinztal ergeben alle Planungen keinen Sinn, die in Söllingen und Kleinsteinbach noch mehr Bürgerinnen und Bürger höhere Belastungen zumuten als dies bereits jetzt der Fall ist.
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