Tilo Reeb neuer Fraktionsvorsitzender

Einstimmig wählten die SPD Gemeinderätinnen und -räte Tilo Reeb zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden. Tilo Reeb hat langjährige kommunalpolitische Erfahrung als Ortschaftsrat und Ortsvorsteher von Söllingen (20 bzw. 15 Jahre) und Gemeinderat seit 2009.

Wir wünschen Tilo eine glückliche Hand bei seiner neuen Aufgabe.

Bildquelle: Foto-Pfinztal

 

Wechsel in der SPD-Fraktion: Birgit Schneider folgt auf Dagmar Elsenbusch

Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde Birgit Schneider als Nachfolgerin von Dagmar Elsenbusch vereidigt. Mit Birgit Schneider vervollständigt keine Unbekannte die SPD-Fraktion. Bereits 2009 wurde sie als Ortschafts- und Gemeinderätin gewählt, wo sie sich bis 2012 bzw. 2019 mit viel Engagement und Sachkompetenz kommunalpolitisch eingebracht hat. 

Die SPD-Fraktion freut sich auf die neue Kollegin in ihren Reihen.

Bildquelle: Gemeinde Pfinztal

 

Kommunalpolitikerin mit Leidenschaft - Dagmar Elsenbusch verabschiedet sich aus der Gemeindepolitik

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde Dagmar Elsenbusch als langjährige Gemeinderätin verabschiedet. Tilo Reeb, der neue Vorsitzende der SPD-Fraktion würdigte in seiner Rede ihr stetes Engagement, ihre demokratische Haltung und ihren unermüdlichen Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger in Pfinztal. Dagmar Elsenbusch hat über viele Jahre das politische Leben in unserer Gemeinde geprägt und maßgeblich dazu beigetragen, dass Entscheidungen transparent, sachlich fundiert und zum Wohle der Menschen getroffen wurden. „90% weinendes und 10% lachendes Auge“, so beschrieb Tilo Reeb den Moment des Abschieds. Die SPD bedauert den Verlust einer starken Fraktionsvorsitzenden, freut sich aber zugleich mit ihr über mehr Zeit für die Familie. Dagmar Elsenbusch hat sich für alle Menschen in Pfinztal eingesetzt - unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Hintergrund. Besonders am Herzen lagen ihr die sozialen Themen wie Kindergarten, Hort und Flüchtlingshilfe. Sie hat mit leidenschaftlichem Engagement gearbeitet, die Fraktion demokratisch ohne jeglichen Fraktionszwang geführt und stets sachlich kompetent argumentiert. Auch andere Fraktionen konnte sie des Öfteren durch Überzeugungskraft und fundierte Argumente gewinnen. Sie hat immer den Konsens gesucht und sich wie kaum jemand anders in die verschiedenen Themen der Kommunalpolitik bis in die Tiefe eingearbeitet und Details recherchiert. Tilo Reeb betonte, dass Dagmar Elsenbuch Maßstäbe gesetzt hat, indem sie Politik nah am Menschen gestaltete und sich mit Herzblut für die Belange unserer Gemeinde eingesetzt hat. Er hofft, dass sie der Fraktion weiterhin als Ratgeberin und Freundin erhalten bleibt. Die SPD dankt Dagmar Elsenbusch aus vollem Herzen für ihr jahrelanges Engagement und ihre menschliche Haltung. 

Bildquelle: Gemeinde Pfinztal

 

Einrichtung einer Ganztagesgrundschule in Berghausen

In ihrer letzten Gemeinderatssitzung gab Dagmar Elsenbusch zum Tagesordnungspunkt Einrichtung einer Ganztagesgrundschule an der Schlossgartenschule Berghausen für die SPD-Fraktion folgende Stellungnahme ab: 

"Die gute Nachricht zuerst: die Kinderzahlen steigen. Kindergärten, Schulen, Horte kommen an ihre Grenzen. Die schlechte Nachricht für Gemeinderäte: um diesen neuen Anstieg zu bewältigen, müsste Pfinztal massiv in Personal und Gebäuden investieren und tief in die Tasche greifen, die leider leer ist. Glücklicherweise haben Bund und Land dies sozusagen vorhergesehen und das Ganztagsförderungsgesetz 2021 auf den Weg gebracht, das die Kommunen entlasten soll, gleichzeitig den Eltern von Grundschulkindern aber auch einen Rechtsanspruch auf Betreuung über 8 Std. an 5 Tagen einräumt. Eine gute Sache, von der wir überzeugt sind und deshalb gerne zustimmen. Die zwei angedachten Wahlformen: einerseits Halbtagsschule wie bisher, andererseits die neue GT-Schule mit 8 Stunden müssten eigentlich alle Eltern zufriedenstellen können. Großer Vorteil der GT-Schule: im besten Fall bietet sie ein den Kindern angemessenes optimales pädagogisches Konzept und sie ist KOSTENLOS im Unterschied zur Hortbetreuung (ausgenommen die Essenskosten). Wir fragen uns aber, warum die Gemeinde erst jetzt, also im Herbst 2026 mit diesem Vorschlag kommt. Durch diese in unseren Augen unnötige Verzögerung entstehen zusätzliche Probleme, die wir uns hätten sparen können. Z.B.: im Schuljahr 26/27 wird eben aufgrund dieses sehr späten Beschlusses noch keine Genehmigung der GT-Schule vorliegen, d.h. wir haben eine normale Halbtagsschule mit Hortbetreuung, wie gehabt. Gleichzeitig greift aber schon der Rechtsanspruch für die Erstklässler. Da wird gerne das worst-case-Szenario beschworen, dass ALLE Erstklässler - nach jetzigem Stand ca. 75 - den Rechtsanspruch geltend machen, somit bei vorhandenen 85 Plätzen laut Betriebserlaubnis nur noch 10 Plätze für die bisher betreuten Kinder vorhanden sind. In der Theorie ist das richtig. Fakt ist aber, dass wir aufgrund der tageweisen Hortbetreuung in der Regel zwischen 170-180 Kinder betreuen. In einem Jahr sogar bis 200. Damit stehen deutlich mehr Plätze zur Verfügung und es sollte gelingen, auch im nächsten Jahr wie immer alle Kinder unterzubringen. Dennoch hat das Vorgehen der Verwaltung, nämlich Kündigung der Betreuungsverträge und Ersatz durch 1-Jahresverträge bei den derzeitigen Erstklässlern zu extremer Verunsicherung geführt. Zumal auch anscheinend Aussagen seitens der Verwaltung gefällt wurden, dass man den Kindern mit Rechtsanspruch den Vorrang geben würde und die Eltern der anderen Kinder (also die Zweit- und Drittklässler) dann eventuell keine Betreuung mehr bekommen würden. Solche Aussagen sind fatal. Wie sollen denn die Eltern mit festen Arbeitsverträgen und -zeiten darauf reagieren? Jetzt schon die Arbeit kündigen? Ich verstehe nicht, warum man bei solchen Entscheidungen nicht auch einmal über den Tellerrand schaut, wie sich andere Gemeinden entscheiden. Die Stadt Karlsruhe hat eine andere Wahl getroffen. Karlsruhe gibt den vorhandenen Betreuungsverträgen den Vorrang. Lediglich die durch Wegfall der 4. Klasse entstehenden freien Plätze stehen den Erstklässlern mit Rechtsanspruch zur Verfügung. Dort wird auch keinesfalls vom worst-case ausgegangen, dass nun alle Eltern den Rechtsanspruch einfordern. Das sehen wir genauso. Erstens wird es genügend Eltern geben, denen weiterhin eine Halbtagsschule genügt und zweitens erinnere ich gerne an den Rechtsanspruch für 1-3jährige im Kindergarten. Unseres Wissens hat nie eine Familie geklagt, sondern sich immer mit Kompromissen zufriedengegeben. Wir sind deshalb der Meinung, dass wir diese Unsicherheit bei den Eltern schnellstmöglich ausräumen sollten, indem wir ihnen analog zu Karlsruhe zusichern, dass die Betreuung ihrer Kinder gesichert ist. Ob das im gleichen Umfang oder zu genau den gleichen Bedingungen geschieht, z.B. mit Essen, in Hort- oder Schulräumen, sei jetzt einmal dahingestellt. Wichtig ist jetzt, die vorhandene Verunsicherung, die auch durch mangelhafte Kommunikation entstanden ist, zu entschärfen. Und daraus die Lehren zu ziehen. Nämlich den kompletten Prozess hin zur Ganztagsschule transparent und unter Einbindung aller Akteure zu gewährleisten. Da scheint die Verwaltung auf einem guten Weg zu sein, denn ich entnehme der Vorlage, dass in die Konzeption der GT-Schule Hort, Eltern, die Grundschule und der Schulträger eingebunden werden.  Wir freuen uns schon auf dieses Konzept und wünschen allen Beteiligten gutes Gelingen. 

Die SPD-Fraktion stimmt der Einrichtung einer GT-Schule zu mit der Bitte schnellstmöglich das vorgetragene und sehr dringliche Problem im Schuljahr 26/27 im Gemeinderat zu behandeln. Wir alle hier beteuern immer wieder wie wichtig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. Dann müssen wir aber auch entsprechend handeln".

 

Demokratie live erlebt

Großen Anklang fand der Besuch des Bundesverfassungsgerichts mit der SPD Pfinztal. Die Gruppe traf sich am 12.09.2025 vor dem grundsanierten Justizstandort in Karlsruhe, wo sie nach der Sicherheitskontrolle von einer Mitarbeiterin des Gerichts begrüßt wurde. Im Verlauf der Führung erhielten die Teilnehmenden Einblicke in die Arbeitsweise des Verfassungsgerichts, die Rolle der Verfassung, die Aufgaben der Senate sowie den Ablauf von mündlichen Verhandlungen. Besondere Aufmerksamkeit galt den Grundprinzipien der Verfahrensordnung, dem Schutz der Grundrechte und der Bedeutung der gerichtlichen Kontrolle staatlichen Handelns. Hierbei wurde deutlich, dass jeder Bürger, der sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt, Verfassungsbeschwerde erheben kann. Die Verfassungsbeschwerde kann von der beschwerdeführenden Person selbst erhoben werden. Es besteht kein Anwaltszwang. Das Verfahren ist grundsätzlich kostenfrei, soweit die Einlegung der Verfassungsbeschwerde keinen Missbrauch darstellt. 

Am Ende der Führung blieb Zeit für Gespräche und Diskussionen über Entscheidungen des Gerichts aus jüngster Zeit wie z.B. die unzureichenden Regelungen des Gesetzgebers zur Reduktion der Treibhausgase oder die unzulässige Abweisung von Asylbewerbern im Rahmen der innereuropäischen Grenzkontrolle. 

Die Teilnehmenden verließen das Gebäude mit einem besseren Verständnis dafür, wie verfassungsrechtliche Prinzipien in der Praxis wirken und welche Rolle politische Akteure dabei haben.

 

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