Die Mietpreisbremse wird in Baden-Württemberg umgesetzt. "Die Landesregierung hat nun den Entwurf der entsprechenden Rechtsverordnung zur Anhörung freigegeben", informierte Gemeinderätin Angelika Konstandin die Genossinnen und Genossen der SPD Pfinztal bei ihrer letzten Sitzung. Demnach dürfen Mieten bei einer Wiedervermietung in Gebieten mit angespannntem Wohnungsmarkt die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens zehn Prozent übersteigen. "Auch Normalverdiener müssen sich die Mieten noch leisten können. Mancherorts sind gerade in den vergangenen Jahren die Mieten deutlich angestiegen - vor allem dann, wenn Wohnungen wieder vermietet werden. Mit der Mietpreisbremse wollen wir dem entgegenwirken.", zitierte Konstandin Finanz- und Wirtschaftzsminister Nils Schmid (SPD) in seiner Presseerklärung am 1. Juni 2015. Bei der Ermittlung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt wurden neben dem jeweiligen Wohnungsversorgungsgrad, dem durchschnittlichen Haushaltseinkommen sowie der daraus resultierenden Warmmietenbelastungsquote auch die sogenannten Angebotsmieten berücksichtigt. Das sind die Mieten, die für wieder zu vermietende Wohnungen verlangt werden. Auf diese Weise wurden insgesamt 68 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg - darunter auch die Gemeinde Pfinztal - als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt identifiziert, in denen die Mietzpreisbremse zum Tragen kommen soll. Bis zum 10. August haben Städte und Gemeinden nun die Gelegenheit, zum Entwurf der Rechtsverordnung Stellung zu nehmen. Das gilt insbesondere für die betroffenen Städte und Gemeinden. Noch im Sommer soll die Rechtsverordnung der Landesregierung in Kraft treten,.